Sonstige Werke
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Endstation Wolfsburg – Inhaltsbeschreibung | ||
Kornemann und Biermann kommen beim Zechen in der Wolfsburger Altdeutschen Bierstube zu der Erkenntniss,
dass es ohne den Wolfsburger Stadtwerke-Skandal keinen Bundespräsidenten Wulff gegeben hätte,
da im Jahr 2003 der Wahlkampf für Christian Wulff zum niedersächsischen Ministerpräsidenten
zum Teil von den Stadtwerken Wolfsburg finanziert worden sein soll. Ohne diese finanzielle Unterstützung
durch die Wolfsburger Stadtwerke wäre Wulff evtl. nicht Ministerpräsident in Niedersachsen geworden
und damit auch nicht Bundespräsident.
Die beiden stellen beim Zechen mit Bier und Korn fest, dass Wulff unter den korrupten Politikern
nicht der einzige Schnäppchenjäger gewesen ist. Auch Minister und hochrangige Beamte gingen auf Schnäppchenjagd.
Große Firmen und mittelständische Unternehmer haben mit Zwangsarbeitern und durch "Arisierung" ein Schnäppchen gemacht
und auch Gewerkschafter (VW-Skandal) griffen zu, wenn es umsonst und sehr unmoralisch war.
So wird in "Endstation Wolfsburg" auch das Schicksal der jungen, hübschen Swetlana aus Minsk erwähnt, die glaubt,
ihr Glück und eine neue Heimat in Deutschland zu finden. Sie gerät in die Fänge von Menschenhändlern
und wird als Zwangsprostituierte nach Hannover verschleppt. Vielleicht musste sie in einem der Bordelle
anschaffen, in dem auch VW-Betriebsräte und
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SPD-Politiker auf VW-Kosten ihre Sex-Orgien feierten. Auch Staatsanwälte
aus Hannover werden erwähnt, die dienstlich in den Bordellen in Hannover verkehrten und der Polizeipräsident von Hannover,
der sich im Dienstwagen zu einer privaten Feier in das Rotlicht-Milieu von Hannover begab.
Kornemann und Biermann fragen sich: Was mögen die Motive für das Schweigen von Gewerkschaftern
und verfolgten Sozialdemokraten gewesen sein, die während der Nazizeit Mitglied der NSDAP wurden
und nach 1945 wieder in die SPD eintraten, sich aber nie dazu bekannten,
auch einmal Mitglied der NSDAP gewesen zu sein. Weiter wird In dem Buch die Grundsteinlegung des VW-Werkes geschildert
und das schwere Los der 20.000 Zwangsarbeiter, die im II. Weltkrieg im VW-Werk in der Rüstungsproduktion arbeiten mussten.
Die Wolfsburger Bevölkerung entstand nach 1945 überwiegend aus Vertriebenen und Flüchtlingen,
die ihre Heimat in den ehemaligen Gebieten Ostdeutschlands verloren hatten. Eine der vielen tausend Vertriebenen,
die aus Breslau kam und in Wolfsburg eine neue Heimat fand, war die VW-Arbeiterin Martha Hoffmann.
Sie war in Breslau mit einem SS-Schergen verheiratet, der sich vom NS-Täter zum Opfer des Nationalsozialismus machte.
Auch ihr Schicksal wird geschildert.
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Neben seinem publizistischen Wirken in Zeitungen und Zeitschriften hat er 1998 einen ironischen Schlüsselroman für Insider über den Konkurs vom Bremer Vulkan mit dem Titel | ||
Kater Max und der Bremer Vulkan – Eine Werft-Katze erzählt | ||
geschrieben.
Dieses im Herbst 1998 im Hamburger Jahn & Ernst Verlag erschienene
Buch dürfte inzwischen vergriffen sein. Einige der Handlungen
in diesem Buch können nur von Insidern verstanden werden. Auf
132 Seiten wird über Bremer Politiker berichtet, die über
den Vulkan-Manager Hennemann private Schiffsreisen buchten. Einem
Vulkan-Manager, der sich auf Kosten der Werft von Werftarbeitern
zu Hause seinen 10.000 Quadratmeter großen Garten anlegen
ließ. Eine Briefkastenfirma auf Jersey, die Rechnungen in
Millionenhöhe ausstellte und vieles mehr, das nicht in Vergessenheit
geraten sollte. Auf Seite 58 wird der Werftarbeiter Jan Meyerdirks
mit den Worten zitiert: „Statt Manager zu holen, die etwas
von ihrem Fach verstehen, hat sich der Bremer Filz für Parteibuch-Qualifikation
entschieden. Da kam es nur auf die richtigen Beziehungen an. Werden
die Herren Aufsichtsräte, die gar nicht gemerkt haben, was
da gelaufen ist, jetzt zur Rechenschaft gezogen? Von denen werde
ich keinen auf der Wartebank vom Arbeitsamt wieder sehen. Die haben
für den Rest ihres Lebens ausgesorgt. Wir Arbeiter sind wieder
einmal die Dummen. Wir werden entlassen!“
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854 Millionen Mark Steuergelder, die zum Erhalt der Werften und Arbeitsplätze
im Osten gedacht waren, wurden unter der „Regie“ von Hennemann verpulvert.
Hennemann konnte schalten und walten wie er wollte. Er hatte den Bremer Senat und
besonders den damaligen Bürgermeister Klaus Wedemeier hinter sich. Dazu einen Aufsichtsrat,
der lange und tief schlief und erst im September 1995 wach wurde. Da war es zu spät.
Bereits im Juni 1996 wurde Friedrich Hennemann wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr
verhaftet. Sechs Wochen später war er gegen eine Zahlung einer Kaution in Höhe
von 6 Millionen wieder auf freiem Fuß. Wie er diese Kaution aufbringen konnte,
ist vielen bis heute ein Rätsel.
Im Herbst 2004 soll gegen den inzwischen 68jährigen Hennemann ein Prozeß wegen Steuerhinterziehung eröffnet werden. Er soll 1992 und 1993 insgesamt rund 427.000 Euro Einkommens- und Vermögenssteuer hinterzogen haben. Hennemann verweigert die Aussage zu den Vorwürfen. |
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Ex-Vulkan-Chef verurteilt | ||
Wegen Steuerhinterziehung hat das Amtsgericht Bremen am 7. März
2005 den ehemaligen Vorstandschef der Werft Bremer Vulkan, Friedrich
Hennemann, zu 18.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Richter sahen
es als erwiesen an, daß Hennemann 1992 und 1993 Einkommensteuer in
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Höhe von rund 65.000 Euro für Kapitaleinkünfte
nicht gezahlt hat. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag
der Staatsanwaltschaft. Diese hatte zuvor einige Anklagepunkte wegen
drohender Verjährung fallengelassen.
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Vulkan-Manager bleiben straffrei, | ||
so lauteten Ende Januar 2010 die Mitteilungen in der Presse.
Das Untreue-Verfahren gegen den Vorstand der 1996 zusammengebrochenen Bremer Vulkan AG war eingestellt worden.
Friedrich Hennemann (73), ehemaliger Chef des Bremer Vulkan und seine damaligen Vorstandskollegen Johannes Schnüttgen und Günter Schmidt können aufatmen. Das Untreue-Verfahren im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des einst größten deutschen Werften-Verbundes, das seit rund 14 Jahren
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gegen die drei Männer lief, wurde eingestellt.
Der Konkurs des Werftenverbundes hatte tausende von Arbeitsplätzen gekostet.
Die Angeklagten müssen nach der Entscheidung des Bremer Landgerichtes keine
Kosten des Verfahrens tragen, es zahlt die Staatskasse. Auch die Anwaltskosten,
in Höhe der Gebührenordnung, werden vom Steuerzahler bezahlt. Eine solche
Kosten-Entscheidung ist bei Freisprüchen üblich, aber nicht, wenn
ein Verfahren eingestellt wird.
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Vulkan-Pleite
beschäftigt die Justiz weiter Zwei Zivilverfahren gegen Ex-Vorstände laufen noch Es geht um Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe |
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So lautete am Mittwoch, 17. Feb. 2010 die Überschrift im WESER KURIER.
In diesem Bericht heißt es u. a., daß Friedrich Hennemann (73) und alle fünf
Vorstände im Zusammenhang mit der Pleite des Werftenverbundes in einem Zivilverfahren
vielleicht doch noch belangt werden.
Es geht um Ansprüche, die die BvS (Bundesanstalt |
für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) für die MTV-Schiffswerft
in Wismar erhebt. Der Bremer Vulkan-Verbund hatte die Werft ebenso wie die Volkswerft
Stralsund 1992 von der Treuhand gekauft und die Zusage gemacht, die Betriebe zu sanieren
und ihre 5200 Arbeitsplätze zu erhalten. Dafür flossen Subventionen in Millionenhöhe.
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Die Gerichte beschäftigen sich seit 14 Jahren mit dem Vulkan Der Bremer Vulkan, eine Geschichte ohne Ende Da wurden und werden Steuergelder verschleudert |
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Am Vormittag des 8. März 2010 haben in einem Zivilverfahren nur zwei von vier ehemaligen Vulkan-Vorständen vor dem Oberlandesgericht Bremen einem Vergleich zugestimmt. Gegen die beiden anderen Beklagten muß der Prozeß jetzt fortgesetzt werden. Hier muß die Zivilkammer prüfen, ob sie Untreue begangen haben. Nach 14 und dann evtl. 15 oder 16 Jahre, lassen sich die Ereignisse von 1995 und 1996 kaum noch klären.
Wer weiß, wieviel Geld der Rechtsstreit bisher verschlungen hat und noch verschlingen wird? Vor 14 Jahren wurden noch 194 Millionen Mark |
gefordert und am 8. März 2010 hatten sich beide Seiten im Vulkan-Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht in einem Vergleich auf 10.000 Euro genähert.
Es ging nur noch um einen von vier einstigen Vorständen des Vulkan-Verbundes. Bei 40.000 Euro hätte die Treuhand-Nachfolgerin BvS eingeschlagen; 30.000 Euro waren ihr zu wenig. Das heißt: wegen einer Differenz von 10.000 Euro geht wahrscheinlich ein langjähriges Verfahren weiter, das mehr als 10.000 Euro kosten wird. |
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Vulkan-Zivilprozeß: Auch am Landgericht scheitert der Vergleich Hennemann würde an Obdachlosenhilfe zahlen – nicht aber an BvS |
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So lauteten am Donnerstag, 18. März 2010 die Schlagzeilen im WESER KURIER.
Am 17. März war im Zivilverfahren ein Vergleich am Landgericht gescheitert.
Der Anwalt von Hennemann, Friedrich Graf von Westphalen, stellte klar:
Hennemann schließe nur dann einen Vergleich, wenn er eine Zahlung an eine gemeinnützige
Organisation leisten könne. Das aber lehnte die Treuhand-Nachfolgerin BvS ab.
Graf von Westphalen sagte, sein Mandant habe sich Gedanken gemacht,
an welche gemeinnützige Organisation sein Geld
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fließen könnte:
an die Bremer Obdachlosenhilfe.
BvS-Anwalt Rolf Schultz-Süchting erklärte u. a., es gehe letztlich um Steuermittel,
also um Geld, das die BvS nicht an eine andere Organisation weiterleiten könne.
Zudem seien 40.000 Euro "unangemessen". Bei 120.000 Euro würde die BvS
einem Vergleich zustimmen.
Mit Blick auf das Parallel-Verfahren am OLG muß das Gericht entscheiden,
wie es weitergeht. Am 20. Mai soll das Ergebnis bekanntgegeben werden.
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Vulkan-Prozeß: Vergleich hält: Verfahren für zwei Beteiligte beendet |
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Dies war die Überschrift eines Artikels am 13. April 2010 im WESER KURIER.
Die beiden Ex-Vorstände Johannes Schnüttgen (Controlling) und Günter Smidt (Finanzen)
zahlen je 80.000 Euro an die BvS. Damit ist das Verfahren, bei dem es im Zusammenhang mit
Treuhand-Subventionen für die MTW-Schiffswerft in Wismar um Schadenersatz geht, für die beiden Männer beendet.
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Wie das Verfahren für die zwei weiteren Ex-Vorstände weitergeht, ist offen.
Kommt für die beiden kein Vergleich zustande, muß der dritte Zivilsenat des Oberlandesgerichts
eine aufwendige Beweisaufnahme zu den Ereignissen Ende 1995, Anfang 1996 führen. Das Paralellverfahren
gegen den einstigen Vulkan-Chef Friedrich Hennemann liegt noch in 1. Instanz beim Landgericht.
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Vulkan-Prozeß: Verfahren eingestellt |
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Das Verfahren gegen Hennemann wegen des Verdachts des Subventionsbetruges wurde 2010 eingestellt. Nach fast 14 Jahren hat das
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Landgericht Bremen das Verfahren wegen Untreue gegen den ehemaligen Konzernchef der Bremer Vulkan AG eingestellt.
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Vier Vulkan-Verfahren enden im Vergleich | ||
So lauteten am 5. Juli 2011 die Überschriften in den Bremer Tageszeitungen.
Dabei ging es um die Forderung von fünf Millionen Euro Schadenersatz und zwei Millionen Euro Gerichtskosten,
die an die früheren Vorstandsmitglieder Johannes Schnüttgen, Günther Smidt,
Hans Hoffmann und Wolfgang Biedermann gestellt wurde. Mit einem Vergleich ist der Rechtsstreit endgültig
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abgeschlossen.
Zwischen 10.000 und 80.000 Euro müssen die vier früheren Vorstandsmitglieder zahlen und in erster Instanz
vor dem Landgericht liegt nach wie vor der Schadenersatz-Prozeß gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden Friedrich Hennemann.
Im Strafverfahren wurde er bereits freigesprochen.
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Hennemann braucht nicht zahlen | ||
Ende Oktober 2012 stand es in den Zeitungen.
Der ehemalige Vorstandschef des zusammen-gebrochenen Bremer Vulkan-Werftenverbunds, Friedrich Hennemann, muß keinen Schadenersatz für staatliche Millionenbeihilfen zahlen. Der Bund hat 16 Jahre nach dem Konkurs des Schiffbau- |
konzerns eine entsprechende Klage auf fünf Millionen Euro
gegen Hennemann zurückgezogen. Hennemann ist der einzige von fünf verklagten Ex-Vorständen, der nicht zahlen muß.
Er hat sich auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, heißt es.
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