Sonstige Werke
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Neben seinem publizistischen Wirken in Zeitungen und Zeitschriften hat er 1998 einen ironischen Schlüsselroman für Insider über den Konkurs vom Bremer Vulkan mit dem Titel
Kater Max und der Bremer Vulkan – Eine Werft-Katze erzählt
geschrieben. Dieses im Herbst 1998 im Hamburger Jahn & Ernst Verlag erschienene Buch dürfte inzwischen vergriffen sein. Einige der Handlungen in diesem Buch können nur von Insidern verstanden werden. Auf 132 Seiten wird über Bremer Politiker berichtet, die über den Vulkan-Manager Hennemann private Schiffsreisen buchten. Einem Vulkan-Manager, der sich auf Kosten der Werft von Werftarbeitern zu Hause seinen 10.000 Quadratmeter großen Garten anlegen ließ. Eine Briefkastenfirma auf Jersey, die Rechnungen in Millionenhöhe ausstellte und vieles mehr, das nicht in Vergessenheit geraten sollte. Auf Seite 58 wird der Werftarbeiter Jan Meyerdirks mit den Worten zitiert: „Statt Manager zu holen, die etwas von ihrem Fach verstehen, hat sich der Bremer Filz für Parteibuch-Qualifikation entschieden. Da kam es nur auf die richtigen Beziehungen an. Werden die Herren Aufsichtsräte, die gar nicht gemerkt haben, was da gelaufen ist, jetzt zur Rechenschaft gezogen? Von denen werde ich keinen auf der Wartebank vom Arbeitsamt wieder sehen. Die haben für den Rest ihres Lebens ausgesorgt. Wir Arbeiter sind wieder einmal die Dummen. Wir werden entlassen!“
854 Millionen Mark Steuergelder, die zum Erhalt der Werften und Arbeitsplätze im Osten gedacht waren, wurden unter der „Regie“ von Hennemann verpulvert. Hennemann konnte schalten und walten wie er wollte. Er hatte den Bremer Senat und besonders den damaligen Bürgermeister Klaus Wedemeier hinter sich. Dazu einen Aufsichtsrat, der lange und tief schlief und erst im September 1995 wach wurde. Da war es zu spät. Bereits im Juni 1996 wurde Friedrich Hennemann wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr verhaftet. Sechs Wochen später war er gegen eine Zahlung einer Kaution in Höhe von 6 Millionen wieder auf freiem Fuß. Wie er diese Kaution aufbringen konnte, ist vielen bis heute ein Rätsel.

Im Herbst 2004 soll gegen den inzwischen 68jährigen Hennemann ein Prozeß wegen Steuerhinterziehung eröffnet werden. Er soll 1992 und 1993 insgesamt rund 427.000 Euro Einkommens- und Vermögenssteuer hinterzogen haben. Hennemann verweigert die Aussage zu den Vorwürfen.
Ex-Vulkan-Chef verurteilt
Wegen Steuerhinterziehung hat das Amtsgericht Bremen am 7. März 2005 den ehemaligen Vorstandschef der Werft Bremer Vulkan, Friedrich Hennemann, zu 18.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß Hennemann 1992 und 1993 Einkommensteuer in
Höhe von rund 65.000 Euro für Kapitaleinkünfte nicht gezahlt hat. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte zuvor einige Anklagepunkte wegen drohender Verjährung fallengelassen.
Vulkan-Manager bleiben straffrei,
so lauteten Ende Januar 2010 die Mitteilungen in der Presse. Das Untreue-Verfahren gegen den Vorstand der 1996 zusammengebrochenen Bremer Vulkan AG war eingestellt worden. Friedrich Hennemann (73), ehemaliger Chef des Bremer Vulkan und seine damaligen Vorstandskollegen Johannes Schnüttgen und Günter Schmidt können aufatmen. Das Untreue-Verfahren im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des einst größten deutschen Werften-Verbundes, das seit rund 14 Jahren
gegen die drei Männer lief, wurde eingestellt. Der Konkurs des Werftenverbundes hatte tausende von Arbeitsplätzen gekostet. Die Angeklagten müssen nach der Entscheidung des Bremer Landgerichtes keine Kosten des Verfahrens tragen, es zahlt die Staatskasse. Auch die Anwaltskosten, in Höhe der Gebührenordnung, werden vom Steuerzahler bezahlt. Eine solche Kosten-Entscheidung ist bei Freisprüchen üblich, aber nicht, wenn ein Verfahren eingestellt wird.
Vulkan-Pleite beschäftigt die Justiz weiter
Zwei Zivilverfahren gegen Ex-Vorstände laufen noch
Es geht um Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe
So lautete am Mittwoch, 17. Feb. 2010 die Überschrift im WESER KURIER. In diesem Bericht heißt es u. a., daß Friedrich Hennemann (73) und alle fünf Vorstände im Zusammenhang mit der Pleite des Werftenverbundes in einem Zivilverfahren vielleicht doch noch belangt werden.
Es geht um Ansprüche, die die BvS (Bundesanstalt
für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) für die MTV-Schiffswerft in Wismar erhebt. Der Bremer Vulkan-Verbund hatte die Werft ebenso wie die Volkswerft Stralsund 1992 von der Treuhand gekauft und die Zusage gemacht, die Betriebe zu sanieren und ihre 5200 Arbeitsplätze zu erhalten. Dafür flossen Subventionen in Millionenhöhe.
Die Gerichte beschäftigen sich seit 14 Jahren mit dem Vulkan
Der Bremer Vulkan, eine Geschichte ohne Ende
Da wurden und werden Steuergelder verschleudert
Am Vormittag des 8. März 2010 haben in einem Zivilverfahren nur zwei von vier ehemaligen Vulkan-Vorständen vor dem Oberlandesgericht Bremen einem Vergleich zugestimmt. Gegen die beiden anderen Beklagten muß der Prozeß jetzt fortgesetzt werden. Hier muß die Zivilkammer prüfen, ob sie Untreue begangen haben. Nach 14 und dann evtl. 15 oder 16 Jahre, lassen sich die Ereignisse von 1995 und 1996 kaum noch klären.
Wer weiß, wieviel Geld der Rechtsstreit bisher verschlungen hat und noch verschlingen wird? Vor 14 Jahren wurden noch 194 Millionen Mark
gefordert und am 8. März 2010 hatten sich beide Seiten im Vulkan-Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht in einem Vergleich auf 10.000 Euro genähert.
Es ging nur noch um einen von vier einstigen Vorständen des Vulkan-Verbundes. Bei 40.000 Euro hätte die Treuhand-Nachfolgerin BvS eingeschlagen; 30.000 Euro waren ihr zu wenig. Das heißt: wegen einer Differenz von 10.000 Euro geht wahrscheinlich ein langjähriges Verfahren weiter, das mehr als 10.000 Euro kosten wird.
Vulkan-Zivilprozeß:
Auch am Landgericht scheitert der Vergleich
Hennemann würde an Obdachlosenhilfe zahlen – nicht aber an BvS
So lauteten am Donnerstag, 18. März 2010 die Schlagzeilen im WESER KURIER. Am 17. März war im Zivilverfahren ein Vergleich am Landgericht gescheitert. Der Anwalt von Hennemann, Friedrich Graf von Westphalen, stellte klar: Hennemann schließe nur dann einen Vergleich, wenn er eine Zahlung an eine gemeinnützige Organisation leisten könne. Das aber lehnte die Treuhand-Nachfolgerin BvS ab. Graf von Westphalen sagte, sein Mandant habe sich Gedanken gemacht, an welche gemeinnützige Organisation sein Geld
fließen könnte: an die Bremer Obdachlosenhilfe. BvS-Anwalt Rolf Schultz-Süchting erklärte u. a., es gehe letztlich um Steuermittel, also um Geld, das die BvS nicht an eine andere Organisation weiterleiten könne. Zudem seien 40.000 Euro "unangemessen". Bei 120.000 Euro würde die BvS einem Vergleich zustimmen. Mit Blick auf das Parallel-Verfahren am OLG muß das Gericht entscheiden, wie es weitergeht. Am 20. Mai soll das Ergebnis bekanntgegeben werden.
Vulkan-Prozeß:
Vergleich hält: Verfahren für zwei Beteiligte beendet
Dies war die Überschrift eines Artikels am 13. April 2010 im WESER KURIER. Die beiden Ex-Vorstände Johannes Schnüttgen (Controlling) und Günter Smidt (Finanzen) zahlen je 80.000 Euro an die BvS. Damit ist das Verfahren, bei dem es im Zusammenhang mit Treuhand-Subventionen für die MTW-Schiffswerft in Wismar um Schadenersatz geht, für die beiden Männer beendet.
Wie das Verfahren für die zwei weiteren Ex-Vorstände weitergeht, ist offen. Kommt für die beiden kein Vergleich zustande, muß der dritte Zivilsenat des Oberlandesgerichts eine aufwendige Beweisaufnahme zu den Ereignissen Ende 1995, Anfang 1996 führen. Das Paralellverfahren gegen den einstigen Vulkan-Chef Friedrich Hennemann liegt noch in 1. Instanz beim Landgericht.
Vulkan-Prozeß:
Verfahren eingestellt
Das Verfahren gegen Hennemann wegen des Verdachts des Subventionsbetruges wurde 2010 eingestellt. Nach fast 14 Jahren hat das
Landgericht Bremen das Verfahren wegen Untreue gegen den ehemaligen Konzernchef der Bremer Vulkan AG eingestellt.
Vier Vulkan-Verfahren enden im Vergleich
So lauteten am 5. Juli 2011 die Überschriften in den Bremer Tageszeitungen. Dabei ging es um die Forderung von fünf Millionen Euro Schadenersatz und zwei Millionen Euro Gerichtskosten, die an die früheren Vorstandsmitglieder Johannes Schnüttgen, Günther Smidt, Hans Hoffmann und Wolfgang Biedermann gestellt wurde. Mit einem Vergleich ist der Rechtsstreit endgültig
abgeschlossen. Zwischen 10.000 und 80.000 Euro müssen die vier früheren Vorstandsmitglieder zahlen und in erster Instanz vor dem Landgericht liegt nach wie vor der Schadenersatz-Prozeß gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden Friedrich Hennemann. Im Strafverfahren wurde er bereits freigesprochen.
Hennemann braucht nicht zahlen
Ende Oktober 2012 stand es in den Zeitungen.
Der ehemalige Vorstandschef des zusammen-gebrochenen Bremer Vulkan-Werftenverbunds, Friedrich Hennemann, muß keinen Schadenersatz für staatliche Millionenbeihilfen zahlen. Der Bund hat 16 Jahre nach dem Konkurs des Schiffbau-
konzerns eine entsprechende Klage auf fünf Millionen Euro gegen Hennemann zurückgezogen. Hennemann ist der einzige von fünf verklagten Ex-Vorständen, der nicht zahlen muß. Er hat sich auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, heißt es.
Ex-Vulkan-Chef Hennemann gestorben
Ex-Vulkan-Chef Friedrich Hennemann ist am 29. Juli 2020 im Alter von 84 Jahren gestorben.
Buten und Binnen Video vom 30. Juli 2020.(Video von Buten und Binnen, Radio Bremen: Link anklicken!)